Häufige Fragen

Was bedeutet eine „flächendeckende“ Versorgung?

Die Breitband Nordhessen GmbH setzt sich für den flächendeckenden Breitbandausbau auf Glasfaserbasis in Nordhessen ein. Auf Basis eines FTTC-Konzepts (Glasfaserausbau bis zum Kabelverzweiger) entstand im ersten Schritt ein neues Hochgeschwindigkeitsnetz, das nicht nur eine zukunftsfähige Infrastruktur für die Region darstellt, sondern als wichtiger Standortfaktor auch den gesamten ländlichen Raum vernetzt und stärkt. Durch die Breitband Nordhessen GmbH werden Breitbandanschlüsse mit Geschwindigkeiten bis zu 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung gestellt. Durch Einsatz von VDSL-Vectoring durch den Netzbetreiber sind sogar bis zu 100 Mbit/s möglich.

Für eine flächendeckende Versorgung gemäß Projektdefinition müssen für mindestens 95 % der Haushalte Downloadraten von mindestens 30 Mbit/s erreicht werden (Definition nach Vorgaben der rechtlichen Richtlinien für den Breitbandausbau in Deutschland). Hierzu wurden bis Ende 2019 flächendeckend alle erschließbaren Kabelverzweiger im Ausbaugebiet der BNG an das neue Glasfasernetz angeschlossen.

Wo durfte die Breitband Nordhessen GmbH ausbauen (FTTC)?

Nicht überall, denn die Breitband Nordhessen musste beim Ausbau insbesondere Regeln des Beihilfe- und des Kommunalrechts einhalten, schließlich wurde der Ausbau der Infrastruktur mit öffentlichen Mitteln gefördert. Darum führte die Breitband Nordhessen GmbH (BNG) vor Beginn des Ausbaus mehrere Markterkundungsverfahren durch. So wurde festgestellt, dass in den einzelnen Stadt- oder Ortsteilen kein anderer Anbieter verbindlich das Netz ausbauen wollte. Entsprechend wurden diese Stadt- und Ortsteile in das Ausbaugebiet der BNG aufgenommen, um künftig eine gesicherte flächendeckende NGA-Versorgung bieten zu können. Im April 2015 bewilligte die EU-Kommission in Brüssel das Projekt aus beihilferechtlicher Sicht im Wege eines entsprechenden EU-Notifizierungsverfahrens - und legte somit das hiermit verbundene Ausbaugebiet fest.

Was ist das Graue-Flecken-Förderprogramm?

Mit der Veröffentlichung einer neuen Beihilferegelung (Februar 2021) und der erfolgten Veröffentlichung des neuen Bundesförderprogramm Breitband (sogenanntes „Graue-Flecken-Förderprogramm“, April 2021) gibt es nun eine Fördergrundlage für die Umsetzung eines geförderten FTTB-Glasfaserausbaus in den Kommunen. Dadurch wird der Gigabitausbau in ganz Deutschland befeuert werden. Mit dem Förderprogramm des Bundes ist eine Förderung von bis zu 90% der Investitionskosten durch Bund (50%) und Land (40%) möglich. 10% der Investitionskosten sind dabei als Eigenanteil von der jeweiligen Kommune zu tragen. Das neue Bundesförderprogramm weist dabei die folgenden Eckpunkte auf:

  • Bis 2023: eine geförderte FTTB-Erschließung von Gebieten, die unter einer Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s im Download versorgt sind
  • Ab 2023: eine geförderte FTTB-Erschließung aller Gebiete, die noch nicht mittels FTTB-erschlossen sind

Ziel der Gigabitförderung ist die Errichtung eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes für alle Haushalte, Unternehmen, Schulen und Krankenhäuser in Deutschland.

Das Graue-Flecken-Förderprogramm hatte eine so immens hohe Nachfrage, sodass die Fördertöpfe für 2022 bereits im Oktober ausgeschöpft waren und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen vorzeitigen Förderstopp verhängte. Seit dem 17. Oktober 2022 ist keine Antragsstellung mehr möglich. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr arbeite derzeit an einer neuen Förderrichtlinie für 2023, sodass die Gigabitförderung des Bundes in 2023 wieder aufgenommen werden soll.

Was können Unternehmen tun, die eine direkte Glasfaseranbindung wünschen?

Die Breitband Nordhessen (BNG) agiert im Namen der fünf nordhessischen Landkreise und hatte den Auftrag ein FTTC-Hochgeschwindigkeitsnetz zu realisieren - im Prinzip das „Backbone-Netz“ bis zu den jeweiligen KVz im Ausbaugebiet. Die BNG erhielt hierfür Fördergelder von der EU und vom Land, die aus Gründen des Beihilferechts auch nur in diesem Rahmen eingesetzt werden durften. D.h., das Netz der BNG durfte nicht den direkten Kundenanschluss betreffen.

Gewerbebetriebe im Ausbaugebiet der BNG, die zwar von der KVz-Erschließung erfasst sind, denen die vorgenannten Datenraten für ihre unternehmerische Zwecke aber nicht ausreichen, können sich darüberhinausgehend von der Netcom Kassel individuell eine direkte Glasfaseranbindung ans Netz der BNG anbieten lassen. Gleiches gilt für Gewerbebetriebe, die sich in einem (Gewerbe-)Gebiet befinden, das nicht an von der BNG ausgebaute Kabelverzweiger angebunden ist. Eine entsprechende Vereinbarung ist dann allerdings bilateral zwischen dem Unternehmen und der Netcom Kassel als Netzbetreiber zu treffen, da sich der Infrastrukturausbau der BNG rein auf die Erschließung von KVz beschränkt. Das Kernnetz der BNG schafft hier Anbindungsmöglichkeiten, die ohne die Projektumsetzung nicht möglich wären.

Wie viele Haushalte sind mittlerweile mit höheren Bandbreiten über das Netz der Breitband Nordhessen erschlossen?

Durch den FTTC-Ausbau der Breitband Nordhessen in den fünf nordhessischen Landkreisen profitieren schon heute rund 160.000 Haushalte und 17.000 Gewerbebetriebe von Anschlüssen mit Geschwindigkeiten bis zu 100 Mbit/s.

Warum wird erst jetzt ein FTTB-Ausbau geplant? Hätte man nicht schon zu Beginn des Ausbaus bis in die Häuser verlegen können?

Wesentlich für einen Ausbau von Glasfaser bis in jedes Gebäude war seinerzeit eine entsprechende Ausbauförderung. Dabei musste die BNG als öffentlich getragene Gesellschaft insbesondere beihilfe- und förderrechtliche Aspekte berücksichtigen. Unter Berücksichtigung der seinerzeit laut Förderrichtlinien formal noch gültigen Aufgreifschwelle waren dabei lediglich Anschlusspunkte förderfähig, die nicht bereits eine Anschlussdatenrate von 30 Mbit/s im Download aufweisen konnten.

Ein flächendeckender FTTB-Ausbau für das Ausbaugebiet der BNG in Nordhessen hätte grob geschätzt rund 1,7 Milliarden Euro gekostet und ist für die Landkreise und Kommunen ohne Fördermittel wirtschaftlich nicht tragbar. Dementsprechend konnte die BNG keinen geförderten FTTB-Ausbau umsetzen.

Wie soll ein FTTB-Ausbau mit Inanspruchnahme der Fördermittel finanziert werden?

Mit dem neuen Graue-Flecken-Programm des Bundes ist eine Förderung von bis zu 90 % der Investitionskosten durch Bund (50 %) und Land (40 %) möglich. 10 % der Investitionskosten sind als Eigenanteil von der jeweiligen Kommune zu tragen.

Die Kosten für die Planung und Baubegleitung der zu errichtenden Infrastrukturen sind ebenfalls förderfähig und werden als Teil der Investitionskosten gewertet. Auch die Kosten für die Begleitung der Kommune im Rahmen der Förderantragstellung und die hierfür notwendigen Unterstützungsleistungen können im Rahmen eines zusätzlichen, separaten Beratungsgutscheins in Höhe von 50.000 EUR zu 100 % abgedeckt werden.

Bis wohin wird die FTTB-Glasfaserleitung gelegt? Was kostet dann den Hauseigentümer das weitere Geschehen?

Bei dem FTTC-Ausbau wurden für die Hauseinführung die bestehenden Kupferanbindungen (Telefonleitung) zwischen Kabelverzweiger der Telekom und dem Wohnhaus genutzt.

Beim FTTB-Ausbau wird das neue Glasfaserkabel direkt bis in den Keller des anzuschließenden Gebäudes verlegt. Der Eigentümer muss dafür keine Investition tätigen. Der Endkunde bucht lediglich das gewünschte Internetprodukt beim Netzbetreiber für die Nutzung der Dienste. Sollte ein Eigentümer keine Verlegung bis ins Haus wünschen, endet die Glasfaserleitung im Bordstein, damit eine spätere Anbindung weiterhin möglich ist.